|
Stellungnahmen
von Juristen und Nichtregierungsorganisationen |
|
|
|
Analyse der
Völkerrechtsverletzungen |
|
|
|
Die
angelasteten Kriegsverbrechen |
|
|
|
Eine mit den Genfer
Konventionen unvereinbare Kriegsstrategie |
|
|
|
Vorsätzliche Angriffe
auf die Zivilbevölkerung |
|
|
|
Zerstörung ziviler Infrastrukturen,
ohne dass dies "unerlässlich" gewesen wäre |
|
|
|
Gezielte Angriffe auf Medien |
|
|
|
Gebrauch unerlaubter Waffen |
|
|
|
Ermordung sich ergebender Soldaten |
|
|
|
Behinderung der Arbeit humanitärer
Organisationen |
|
|
|
Verstoss gegen die Verpflichtung,
für die Aufrechterhaltung der Ordnung und die Wiederherstellung
des Zugangs der Bevölkerung zur Grundversorgung zu sorgen |
|
|
|
|
|
|
|
Stellungnahmen
von Juristen und Nichtregierungsorganisationen |
|
|
|
Aufruf
betreffend der Gewaltanwendung gegen den Irak (unterzeichnet von vielen
international anerkannten Juristen für Völkerrecht)
«Une guerre d’agression constitue un crime contre
la paix (...) Le déclenchement unilatéral d’une
guerre généralisée contre l’Irak fondée
sur les justifications ou prétextes précités
constituerait une rupture de la paix et une agression qualifié
comme tel par le droit international.» |
|
|
|
Brief
vom Center for Constitutional Rights an Georges W. Bush "We
consider that any future use of force without a new U.N. Security
Council Resolution would constitute a crime against peace or aggressive
war in violation of the U.N. Charter" |
|
|
|
Stellungnahme
von Lawyers against the war (Kanada) "Our governments
are planning to commit nothing short of mass murder. They are planning
to kill Iraqi civilians without any lawful justification or excuse.
That’s a crime in England and in Canada and under international
law. No one is above the law, not even Prime Ministers. If they do
this terrible thing, we are going to see to it that they are personally
brought to justice. We are going to prosecute them for each and every
crime they commit." in http://www.lawyersagainstthewar.org/press.html
|
|
|
|
Sehen
die Pressemitteilung der Commission Internationale des Juristes (CIJ).
« La Commission internationale de juristes (CIJ)
condamne l’invasion illicite de l’Irak en l’absence
manifeste d’un mandat du Conseil de sécurité.
Cette attaque constitue une nette régression dans l’application
du droit international et en ébranle les fondements. » |
|
|
|
Analyse
der Völkerrechtsverletzungen |
|
|
|
The
Center for Economic and Social Rights (chair of the Board Philip Alston)
"Tearing up the rules, the illegality of invading Irak" |
|
|
|
Public
interest lawyers, "Proposed use of force against Iraq –
Issues of international humanitarian law and ‘War crimes’»,
ein interessantes Dokument, welches die Begriffe "Aggressionsverbrechen"
und "Kriegsverbrechen" unter Einbezug der Vorkommnisse im
Irak, im Kosovo und in Afghanistan erläutert. |
|
|
|
Association
Américaine des Juristes, Alejandro Teitelbaum «L'agression
contre l'Irak: crime international et crimes de guerre, crise profonde
du système des Nations Unies. la nécessite de sa reconstruction
sur des bases démocratiques et respectueuses de l'égalité
souveraine de tous les Etats» Avril 2003. |
|
Die
angelasteten Kriegsverbrechen |
|
Zahlreiche Zeugenaussagen beschreiben
Vorkommnisse, welche als Kriegsverbrechen der Koalitionstruppen angesehen
werden könnten. Verschiedene Verbrechen werden den Truppen vorgeworfen.
Es sind dies unter anderem: Ermordung von Zivilpersonen durch unangemessene
Gewaltanwendung oder durch Unachtsamkeit, Angriffe auf Medienschaffende,
ungerechtfertigte Zerstörung ziviler Infrastrukturen (Wasserversorgung,
Elektrizität, usw.), unerlaubter Waffengebrauch, Behinderung
der Arbeit des IKRK sowie Verstoss gegen die Pflicht, die Versorgungssicherheit
der Bevölkerung wiederherzustellen. Diese Begebenheiten werden
von zahlreichen Journalisten und mehreren Nichtregierungsorganisationen
(beispielsweise Amnesty International) dokumentiert.
Nebst diesen konkreten Verbrechen ist anzumerken, dass die Anwendung
militärischer Strategien wie die Operation „Shock and Awe“
gegen das humanitäre Völkerrecht verstossen.
Verschiedene dieser Vorwürfe beziehen sich auf die Missachtung
der Proportionalitätsregel, welche als zentrale Norm sowohl in
den Genfer Konventionen als auch im Gewohnheitsrecht verankert ist. |
|
Sehen
Stop USA und die von irakischen Opfern in Belgien erhobene Anklage
wegen Kriegsverbrechen gegen General Franks |
|
|
|
|
|
|
|
Eine mit den Genfer
Konventionen unvereinbare Kriegsstrategie |
|
|
|
Mehrere der vorgeworfenen Kriegsverbrechen scheinen
das direkte Resultat der offiziellen amerikanischen Strategie „Shock
and Awe“ zu sein. Angaben des Center for constitutional rights
zufolge sah diese Strategie von Beginn an den Abwurf von 3000 ferngelenkten
Bomben während der ersten 48 Stunden der „Schlacht um Bagdad“
– einer dichtbesiedelten Stadt mit 5,6 Millionen Einwohnern
– vor. In Afghanistan, wo die gleiche Art Bomben zum Einsatz
kamen, verzeichneten diese eine „Erfolgsquote“ von maximal
85%. Man musste also damit rechnen, dass auch im Irak mindestens 200
Bomben ihr Ziel verfehlen und unzählige zivile Opfer fordern
würden. Somit führte diese Kriegsstrategie automatisch zu
Kriegsverbrechen (nämlich durch die Nichtbefolgung des Prinzips
der Proportionalität und der Vermeidung ziviler Opfer).
Siehe dazu auch:
Center for Constitutional Rights |
|
|
|
Die intensiven Bombardierungen dichtbesiedelter Wohngebiete
in verschiedenen Städten Iraks forderte zahlreiche zivile Opfer,
die nicht einfach als „Kollateralschäden“ ad acta
gelegt werden können. |
|
|
|
Vorsätzliche
Angriffe auf die Zivilbevölkerung |
|
|
|
In den Medien finden sich zahlreiche Zeugenaussagen
über vorsätzliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung
durch die amerikanischen und britischen Truppen. Mehrere Journalisten
namhafter Tageszeitungen waren selbst direkte Zeugen (oder erhielten
Informationen aus sicheren Quellen) von Taten, die Kriegsverbrechen
darstellen könnten.
Siehe beispielsweise: Laurent Van der Stockt, « J’ai vu
des marines américains tuer des civils », in: Le Monde,
12 avril 2003 / oder Patrick Cockburn, « American soldiers fire
on political rally », in The Independent, 16 April 2003 / oder
auch Robert Fisk, “ailing children, the wounded, the dead: victims
of the day cluster bombs rained on Babylon”, The independent,
3 April 2003 unter folgender Adresse: http://argument.independent.co.uk/commentators/story.jsp?story=393458.
Amnesty International nimmt einige der Vorwürfe über Morde
an der Zivilbevölkerung durch englische und amerikanische Truppen
auf (siehe: http://web.amnesty.org/library/index/engmde140712003 «Iraq
civilians under fire» ; siehe auch Amnesty International, «Iraq:
Response to demonstrations and disorder shockingly inadequate press
release», 17 April 2003)
Gewisse Morde könnten Kriegsverbrechen darstellen. Einige Beispiele:
Durch den Gebrauch von Splitterbomben über dem Stadtgebiet von
Al-Hila wurden zahlreiche Zivilpersonen – Männer, Frauen
und Kinder – schlicht zerfetzt (und dies sogar im Innern ihrer
Häuser), auf einem Bagdader Markt wurden durch den Abwurf einer
Bombe über dem Stadtgebiet 62 Marktbesucher getötet und
mehrfach wurden zivile Fahrzeuge ohne Vorwarnung unter Beschuss genommen,
was mehrere Dutzend Menschenleben forderte.
Zudem wurden Ambulanzfahrzeuge von amerikanischen Soldaten unter Beschuss
genommen, was nicht nur mehre Tote forderte, sondern auch jegliche
Verletztentransporte zu den Spitälern verunmöglichte (siehe
dazu die Zeugenaussagen belgischer Ärzte vor Ort unter http://www.ptb.be/scripts/center.phtml?section=A1AAABCCBCBB) |
|
|
|
Unter
http://www.iraqbodycount.net kann man die Bilanz ziviler Opfer des
Angriffs abrufen. |
|
|
|
Zerstörung
ziviler Infrastrukturen ohne dass dies "unerlässlich"
gewesen wäre |
|
|
|
Ein Angriff auf zivile Infrastrukturen (oder gar deren
Zerstörung) ist ohne zwingende militärische Gründe
nicht erlaubt. Dies gilt ganz besonders für die zur Grundversorgung
der Zivilbevölkerung unerlässlichen Infrastrukturanlagen.
„Es ist der Besetzungsmacht verboten, bewegliche oder unbewegliche
Güter zu zerstören, die persönliches oder gemeinschaftliches
Eigentum von Privatpersonen, Eigentum des Staates oder öffentlicher
Körperschaften, sozialer oder genossenschaftlicher Organisationen
sind, ausser in Fällen, wo solche Zerstörungen wegen militärischer
Operationen unerlässlich werden sollten.“ (Artikel 53 des
Genfer Abkommens über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten,
12. August 1949)
Die englischen und amerikanischen Truppen beschädigten und zerstörten
jedoch zahlreiche Wasser- und Stromversorgungseinrichtungen, welche
für die Gesundheit der Bevölkerung – und ganz speziell
der Kinder – von absoluter Notwendigkeit sind. Zusammen mit
der durch die Kriegssituation entstandenen generellen Unterernährung,
der Hitze und dem fehlenden Zugang zu Spitalpflegeeinrichtungen kann
Trinkwassermangel tödliche Folgen haben, in erster Linie für
Kleinkinder. Die Stadt Bassora wurde beispielsweise durch die englischen
und amerikanischen Angriffe auf Elektrizitätseinrichtungen und
Wasserreinigungsanlagen für mehr als zwei Wochen von der Strom-
und Trinkwasserversorgung abgeschnitten (Bericht von Amnesty International,
op cit, s. 3) |
|
|
|
Gezielte Angriffe auf
Medien |
|
|
|
Zahlreiche Zeugen berichten übereinstimmend über
mehrere Fälle direkter Angriffe der Koalitionsmächte auf
Medienschaffende.
Unabhängige Medien, so die Vorwürfe, wurden absichtlich
ins Visier genommen, und dies sowohl auf offener Strasse durch die
Zerstörung der Fahrzeuge (und dem Tod der Insassen), wie auch
im Innern ihrer Büroräumlichkeiten. Wenn man den verschiedenen
Zeugenaussagen und Aufnahmen glaubt, muss man zum Schluss kommen,
dass die Zerstörung der Büros der im Hotel Palestine logierenden
Medien nur absichtlich geschehen konnte. Die Féderation Internationale
des Juristes (FIJ) verlangt eine unabhängige internationale Untersuchung
des Angriffs auf das Hotel und der den amerikanischen Truppen vorgeworfenen
Zerstörung der Büros der TV-Stationen von Al Jazeera und
Abu Dhabi."Il ne fait aucun doute que ces attaques pouvaient
être dirigées contre des journalistes. Si c'est le cas,
il s'agit de graves et sévères violations du droit international,"
erklärte Aidan White, Generalsekretär der FIJ. "Bombarder
les hôtels dans lesquels logent des journalistes et prendre
pour cibles les médias arabes sont des événements
particulièrement choquants (…) Les responsables doivent
être traduits en justice" "Nous attendons toujours
une explication satisfaisante au sujet de l'attaque à l'encontre
de l'équipe d'ITN au début de la guerre, durant laquelle
nous pensons que trois de nos collègues ont été
tués", so Aidan White weiter. Gemäss der FIJ bestätigte
ein Augenzeuge, dass die Amerikaner absichtlich auf klar als TV-Fahrzeuge
erkennbare Autos gezielt hatten. (siehe http://www.ifj.org/publications/press/pr/030408iraq.html)
Siehe dazu auch verschiedene Presseartikel:
- "Vives protestations après les tirs qui ont tué
trois journalistes à Bagdad", in Le Monde, 9 avril 2003
;
- "Is killing part of Pentagon Press Policy", in FAIR (fairness
and Accuracy in Reporting), New York, April 10 2003 (www.fair.org);
- Robert Fisk, "Does the US military want to kill Journalists",
in The Independent, April 9 2003. |
|
|
|
Gebrauch unerlaubter
Waffen |
|
|
|
Zwei von den Koalitionsmächten benutzte Waffengattungen
werden von verschiedenen Nichtregierungsorganisationen besonders in
Frage gestellt, und ihre Anwendung wird häufig als illegal oder
gar kriminell betrachtet. Es handelt sich dabei zum einen um Splitterbomben
(„cluster bombs“) und zum anderen um mit abgereichertem
Uran („depleted uranium“) versetzte Munition.
Auch wenn noch kein internationales Abkommen diese Waffen explizit
verbietet, so kann man doch argumentieren, dass ihre Anwendung durch
die Genfer Konventionen und das humanitäre Gewohnheitsrecht verboten
ist.
Es steht jedenfalls ausser Zweifel, dass der Gebrauch von Splitterbomben
in dichtbesiedeltem Gebiet verboten ist. Ebenso ist es untersagt,
Waffen zu benutzen, deren Anwendung unverhältnismässige
Schäden im Vergleich zum „militärischen Ertrag“
hervorrufen, und / oder welche die Umwelt dauerhaft und schwerwiegend
belasten. Aus diesen Gründen ist der Gebrauch abgereicherten
Urans, mit seinen katastrophalen Langzeitschäden auf Gesundheit
und Umwelt, nicht erlaubt.
Unter Berufung auf verschiedene Quellen des humanitären Völkerrechts
stellt der Waffenexperte der Menschenrechts-Subkommission der UNO
in seinem Bericht (2002) fest, dass Waffen als verboten betrachtet
werden müssen, wenn:
a) sie Zivilpersonen und Kriegführende ohne Unterschied treffen,
b) ihr Gebrauch unverhältnismässig zu den legitimerweise
angestrebten militärischen Zielen ist,
c) sie die Umwelt grossflächig, dauerhaft und schwerwiegend schädigen,
d) sie unnötige Schäden und Leiden bewirken.
Quelle:Sub-Commission
on Human Rights, Y.K.J. Yeung Sik Yuen, "Human rights and weapons
of mass destruction, or with indiscriminate effect, or of a nature
to cause superfluous injury or unnecessary suffering", Working
paper, August 2002.
Siehe unter anderem:
- Human Rights Watch, "US use of Clusters in Baghdad Condemned",
April 16, 2003
http://www.hrw.org/press/2003/04/iraqclusterbombs.htm
- Amnesty International, "Iraq:use of cluster bombs, civilians
pay the price", April 2 2003, News Flash.
http://web.amnesty.org/library/print/ENGMDE140652003
- Sunday Herald, "US forces use of depleted uranium weapons is
‘illegal", March 30 by Neil Mackay,
http://www.sundayherald.com/print32522
- Simon Helweg-Larsen, "Irregular Weapons used against Iraq",
in Z net April 7 2003.
http://zmag.org/content/showarticle.cfm?SectionID=15&ItemID=3410 |
|
|
|
Ermordung sich ergebender
Soldaten |
|
|
|
Diese Vorfälle sind wenig dokumentiert, aber
einige Journalisten wurden Zeugen dieser kriminellen Taten. Der Kameramann
Daniel Demoustier beschreibt folgenden Vorfall, nachdem seine Journalistenequipe
Ziel eines Angriffs geworden war: "Je suis vraiment furieux que
ce soit les alliés qui nous aient tirés dessus. Il est
possible que les irakiens aient été leur véritable
cible, mais je suis sûr qu’ils se rendaient, et de toute
façon, ils sont tous morts en quelques secondes" (Mail
on Sunday, 23. März). |
|
|
|
Behinderung der
Arbeit humanitärer Organisationen |
|
|
|
Gemäss den Artikeln 63, 142 und 143.5 des vierten
Genfer Abkommens (1949) haben die Besatzungsmächte nicht das
Recht, die Arbeit des IKRK und anderen humanitären Organisationen
zu behindern und müssen ihnen die Bewegungsfreiheit so weit als
möglich garantieren.
Indem die kriegführenden Staaten von Beginn an nicht mit den
humanitären Organisationen kooperierten, ihnen den Zugang verweigerten
und die Hilfsarbeit behinderten, wurden obengenannte Artikel verletzt.
- Siehe Amnesty International, "Iraq, Responsibility of the occupying
powers", 16 April 2003, p.11
http://web.amnesty.org/library/index/engmde140892003
- Le Monde, "Les ONG ont été marginalisées
tout au long du conflit", 18 avril 2003. |
|
|
|
Verstoss gegen die
Verpflichtung, für die Aufrechterhaltung der Ordnung und die
Wiederherstellung des Zugangs der Bevölkerung zur Grundversorgung
zu sorgen |
|
|
|
Die Besatzerstaaten sind ohne Zweifel ihren Aufgaben
– die Ordnung und Sicherheit schnellstmöglich wiederherzustellen
und die nötige Unterstützung zur Wiederherstellung des Zugangs
zur Grundversorgung liefern – nicht zur Genüge nachgekommen.
Wie verschiedene Journalisten und humanitäre Organisationen vor
Ort feststellen konnten, sahen die Besetzer den Plünderungen
(sogar der Spitäler!) tatenlos zu. Sie unterliessen es auch,
die nötige Hilfe zur Wiederherstellung der Grundversorgung der
Bevölkerung zu liefern.
Siehe dazu auch ein Dokument von Amnesty International über die
völkerrechtliche Verantwortung der Besatzerstaaten: « Iraq,
Responsibility of the occupying powers », Amnesty International,
16 April 2003.
http://web.amnesty.org/library/index/engmde140892003 |
|
|
|
Retour
à la page précédente |