Die
Agression gegen das irakische Volk ist ein Verbrechen die Schweiz muss
reagieren!
Appell an
den Bundesrat, die Volksvertreter/innen und die Medien auf Initiative
von CETIM Genf, 23. April 2003
Die Charta der Vereinten Nationen (UNO) und die anderen völkerrechtlichen
Instrumente sind – so unvollkommen sie auch sein mögen –
der einzige rechtliche, politische und ethisch-moralische Rahmen für
die Regelung der zwischenstaatlichen Beziehungen. Jedes einseitige Handeln
ausserhalb dieses Rahmens, unter welchem Vorwand auch immer es erfolgt,
stellt einen verheerenden Rückschritt zum Faustrecht und zum Gesetz
des Wilden Westens dar.
Aus diesem Grund rufen die Unterzeichneten – Mitglieder der Zivilgesellschaft,
nicht-staatliche Organisationen, religiöse Gemeinschaften, Akademiker,
Abgeordnete und Privatpersonen – den Bundesrat auf, sich für
die Anwendung des Völkerrechts einzusetzen, indem er in der UNO und
insbesondere bei den nicht am Krieg beteiligten Mitgliedern des Sicherheitsrates
interveniert und sie ermahnt, ihr Mandat vollumfänglich wahrzunehmen,
die Aggression der Vereinigten Staaten und Grossbritanniens zu verurteilen
und Wiedergutmachung zu verlangen.
Wir fordern, dass die Schweiz formell erklärt, dass der Angriff auf
Irak ein völkerrechtswidriges Verbrechen darstellt (Verbrechen gegen
den Frieden und Verbrechen der Aggression)1, und dass sie die internationale
Gemeinschaft auf die schwerwiegenden Vorwürfe aufmerksam macht, welche
den Vereinigten Staaten von Amerika und Grossbritannien Kriegsverbrechen
zur Last legen2 (insbesondere Verletzungen des Vierten Genfer Abkommens).
Des Weiteren fordern wir, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft unverzüglich
sämtliche Waffenverkäufe an die Besatzerstaaten sowie jegliche
militärische Kooperation mit ihnen einstellt. Dies erscheint geboten
sowohl angesichts der Tatsache, dass die Schweiz traditionell für
Frieden und internationale Abrüstung eintritt, als auch angesichts
der Erklärungen, welche die US-Administration – gemäss
ihrer Doktrin des „Präventivkrieges“ – im Hinblick
auf künftige rechtswidrige bewaffnete Interventionen in weiteren
Ländern abgegeben hat.
Als Depositarstaat der Genfer Abkommen und ihrer Zusatzprotokolle (welche
das humanitäre Völkerrecht kodifizieren und Gewaltanwendung
im Kriegsfall regeln) kommt der Eidgenossenschaft unseres Erachtens eine
besondere Verantwortung zu, sich für ihre Einhaltung einzusetzen.
Dies steht im Einklang mit dem für die neue Aussenpolitik formulierten
Ziel der Friedensförderung.3
Abschliessend fordern wir, dass der Bundesrat die Erstellung unabhängiger
Studien und akademischer Forschungsarbeiten über die Vorwürfe
betreffend Kriegsverbrechen seitens der Streitkräfte der Aggressorstaaten
unterstützt und finanziert. Diese Vorwürfe beziehen sich in
erster Linie auf (absichtliche und unabsichtliche) Angriffe auf die Zivilbevölkerung
und auf unabhängige Medien, die Zerstörung ziviler Infrastrukturen,
den Einsatz von Waffen zweifelhafter Legalität, die unterlassene
Hilfeleistung für Opfer, die Behinderung der Arbeit humanitärer
Organisationen und den Verstoss gegen die Pflicht der Besatzungsmacht,
die Sicherheit und Versorgung der Zivilbevölkerung zu gewährleisten.
Wenn wir schweigen, machen wir uns zu Komplizen!
1 siehe den Appell der Völkerrechtler zur Frage des Einsatzes von
Gewalt gegen Irak (der von zahlreichen international renommierten Juristen
unterzeichnet wurde), abzurufen unter http://www.sqdi.org/documents/sqdiappel.pdf
(französisch)
2 siehe das von CETIM zusammengestellte Dossier zur Legalitätsfrage,
abzurufen unter
http://www.cetim.ch/activ/03irak-analyse.htm
3 Aussenpolitischer Bericht 2000 des Bundesrates, abzurufen unter
http://www.eda.admin.ch/eda/g/home/recent/rep/forpol.html
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