Die Agression gegen das irakische Volk ist ein Verbrechen die Schweiz muss reagieren!

Appell an den Bundesrat, die Volksvertreter/innen und die Medien auf Initiative von CETIM Genf, 23. April 2003


Die Charta der Vereinten Nationen (UNO) und die anderen völkerrechtlichen Instrumente sind – so unvollkommen sie auch sein mögen – der einzige rechtliche, politische und ethisch-moralische Rahmen für die Regelung der zwischenstaatlichen Beziehungen. Jedes einseitige Handeln ausserhalb dieses Rahmens, unter welchem Vorwand auch immer es erfolgt, stellt einen verheerenden Rückschritt zum Faustrecht und zum Gesetz des Wilden Westens dar.

Aus diesem Grund rufen die Unterzeichneten – Mitglieder der Zivilgesellschaft, nicht-staatliche Organisationen, religiöse Gemeinschaften, Akademiker, Abgeordnete und Privatpersonen – den Bundesrat auf, sich für die Anwendung des Völkerrechts einzusetzen, indem er in der UNO und insbesondere bei den nicht am Krieg beteiligten Mitgliedern des Sicherheitsrates interveniert und sie ermahnt, ihr Mandat vollumfänglich wahrzunehmen, die Aggression der Vereinigten Staaten und Grossbritanniens zu verurteilen und Wiedergutmachung zu verlangen.

Wir fordern, dass die Schweiz formell erklärt, dass der Angriff auf Irak ein völkerrechtswidriges Verbrechen darstellt (Verbrechen gegen den Frieden und Verbrechen der Aggression)1, und dass sie die internationale Gemeinschaft auf die schwerwiegenden Vorwürfe aufmerksam macht, welche den Vereinigten Staaten von Amerika und Grossbritannien Kriegsverbrechen zur Last legen2 (insbesondere Verletzungen des Vierten Genfer Abkommens).

Des Weiteren fordern wir, dass die Schweizerische Eidgenossenschaft unverzüglich sämtliche Waffenverkäufe an die Besatzerstaaten sowie jegliche militärische Kooperation mit ihnen einstellt. Dies erscheint geboten sowohl angesichts der Tatsache, dass die Schweiz traditionell für Frieden und internationale Abrüstung eintritt, als auch angesichts der Erklärungen, welche die US-Administration – gemäss ihrer Doktrin des „Präventivkrieges“ – im Hinblick auf künftige rechtswidrige bewaffnete Interventionen in weiteren Ländern abgegeben hat.

Als Depositarstaat der Genfer Abkommen und ihrer Zusatzprotokolle (welche das humanitäre Völkerrecht kodifizieren und Gewaltanwendung im Kriegsfall regeln) kommt der Eidgenossenschaft unseres Erachtens eine besondere Verantwortung zu, sich für ihre Einhaltung einzusetzen. Dies steht im Einklang mit dem für die neue Aussenpolitik formulierten Ziel der Friedensförderung.3

Abschliessend fordern wir, dass der Bundesrat die Erstellung unabhängiger Studien und akademischer Forschungsarbeiten über die Vorwürfe betreffend Kriegsverbrechen seitens der Streitkräfte der Aggressorstaaten unterstützt und finanziert. Diese Vorwürfe beziehen sich in erster Linie auf (absichtliche und unabsichtliche) Angriffe auf die Zivilbevölkerung und auf unabhängige Medien, die Zerstörung ziviler Infrastrukturen, den Einsatz von Waffen zweifelhafter Legalität, die unterlassene Hilfeleistung für Opfer, die Behinderung der Arbeit humanitärer Organisationen und den Verstoss gegen die Pflicht der Besatzungsmacht, die Sicherheit und Versorgung der Zivilbevölkerung zu gewährleisten.

Wenn wir schweigen, machen wir uns zu Komplizen!

1 siehe den Appell der Völkerrechtler zur Frage des Einsatzes von Gewalt gegen Irak (der von zahlreichen international renommierten Juristen unterzeichnet wurde), abzurufen unter http://www.sqdi.org/documents/sqdiappel.pdf (französisch)
2 siehe das von CETIM zusammengestellte Dossier zur Legalitätsfrage, abzurufen unter
http://www.cetim.ch/activ/03irak-analyse.htm
3 Aussenpolitischer Bericht 2000 des Bundesrates, abzurufen unter

http://www.eda.admin.ch/eda/g/home/recent/rep/forpol.html

Juristische Analyse
Stand der Unterschriften Pressemitteilung - 5. Juni 2003
Publikation des Appells: WoZ - 15/05/2003 (.pdf)
Publikation des Appells: NZZ - 31/05/2003 (.pdf)

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